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Nachhilfe, aber richtig!
Versetzung

Versetzung gefährdet: was der Blaue Brief bedeutet

Der Blaue Brief ist keine Entscheidung, sondern eine Frist. Ab dem Tag, an dem er ankommt, bleiben mindestens zehn Wochen.

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Kurz gesagt

Der Blaue Brief ist die Benachrichtigung nach § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW. Sie geht spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin an die Eltern. Versetzt wird, wer in allen Fächern mindestens ausreichend steht oder wessen schwache Noten ausgeglichen werden können. Bleibt es bei einem Fach, ist eine Nachprüfung am Ende der Sommerferien möglich.

Was er ist

Eine Frist, keine Entscheidung

Wenn die Leistungen in einem Fach nicht mehr ausreichen und damit von der letzten Zeugnisnote abweichen, muss die Schule die Eltern schriftlich benachrichtigen. Das steht in § 50 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Umgangssprachlich heißt diese Mitteilung Blauer Brief, im Amtsdeutsch Mahnung.

Die Benachrichtigung geht spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin heraus. Das ist der eigentliche Inhalt der Nachricht: Es sind noch zehn Schulwochen, und die Entscheidung fällt erst am Ende.

Umgekehrt gilt eine Regel, die kaum jemand kennt: Unterbleibt eine Benachrichtigung, obwohl ein Fach hätte abgemahnt werden müssen, bleibt die schwache Leistung in diesem Fach bei der Versetzungsentscheidung unberücksichtigt. Ein fehlender Brief allein begründet allerdings keinen Anspruch auf Versetzung. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Mahnung fehlt, fragen Sie bei der Schule nach, und zwar vor der Versetzungskonferenz.

Die Regel

Wann versetzt wird

§ 22 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I formuliert es knapp: Versetzt wird, wer in allen Fächern und Lernbereichen ausreichende oder bessere Leistungen hat. Oder wer nicht ausreichende Leistungen ausgleichen kann.

Wie dieser Ausgleich genau aussieht, hängt an der Schulform und steht in den §§ 25 bis 29 derselben Verordnung. Für Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule und Sekundarschule gelten jeweils eigene Regeln. Welche für Ihr Kind gilt, sagt Ihnen die Klassenleitung verbindlich.

Entschieden wird auf Grundlage der Leistungen im zweiten Schulhalbjahr. Die Entwicklung über das ganze Jahr und die Note aus dem ersten Halbjahr werden berücksichtigt, sind aber nicht der Maßstab. Wer im Februar schlecht stand und seitdem gearbeitet hat, steht besser da, als das Halbjahreszeugnis vermuten lässt.

Die zweite Chance

Die Nachprüfung am Ende der Sommerferien

Wird ein Kind ab Klasse 7 nicht versetzt, ist eine Nachprüfung möglich. Die Schulleitung lässt dazu zu, wenn in einem einzigen Fach die Verbesserung von mangelhaft auf ausreichend genügen würde, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Kommen mehrere Fächer in Frage, wählt die Schülerin oder der Schüler.

Der Termin ist der eigentliche Punkt: Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt. Zwischen dem Zeugnis und der Prüfung liegen also die kompletten Sommerferien.

Das ist mehr Zeit, als die meisten Familien annehmen, und weniger, als es klingt. Sechs Wochen reichen, um ein Fach von mangelhaft auf ausreichend zu bringen, wenn ab der ersten Ferienwoche gearbeitet wird. Sie reichen nicht, wenn zwei Wochen vor Schulbeginn angefangen wird.

Vorgehen

Was in diesen zehn Wochen zu tun ist

  1. 1

    Den Brief genau lesen

    Welches Fach, welche Note, welcher Bezugszeitraum. Steht dort ein Fach, das Sie nicht erwartet haben, ist das die wichtigere Nachricht als das erwartete.

  2. 2

    Mit der Fachlehrkraft sprechen

    Nicht um zu verhandeln, sondern um zwei Dinge zu erfahren: Woran genau liegt es, und welche Leistungen stehen bis zum Schuljahresende noch an. Danach wissen Sie, worauf sich Arbeit lohnt.

  3. 3

    Auf ein Fach konzentrieren

    Bei zwei gefährdeten Fächern gleichzeitig anzusetzen, führt meist dazu, dass keines gerettet wird. Fragen Sie die Schule, welches Fach die Versetzung am ehesten kippt, und fangen Sie dort an.

  4. 4

    Zwei Termine pro Woche einplanen

    Einmal pro Woche hält den Anschluss. In zehn Wochen eine Note zu heben, verlangt mehr. Wer gleichzeitig eine Lücke aus dem Vorjahr mitschleppt, braucht diese Frequenz ohnehin.

  5. 5

    Die Nachprüfung mitdenken

    Falls es doch nicht reicht, ist der Sommer die zweite Chance und nicht das Ende. Wer das früh weiß, verliert im Juli keine drei Wochen an Schockstarre.

Diese Seite gibt allgemeine Auskunft über das Schulrecht in Nordrhein-Westfalen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind das Schulgesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung und die Auskunft Ihrer Schule. Stand der zitierten Vorschriften ist der 5. August 2026.

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Inhalt zuletzt geprüft: August 2026

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Was Eltern zum Thema versetzung am häufigsten fragen.

Was ist ein Blauer Brief?

Die schriftliche Benachrichtigung der Eltern nach § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW, wenn die Leistungen in einem Fach nicht mehr ausreichen und damit von der letzten Zeugnisnote abweichen. Sie geht spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin heraus.

Was passiert, wenn die Schule den Blauen Brief nicht verschickt hat?

Unterbleibt eine Benachrichtigung, obwohl sie hätte erfolgen müssen, bleibt die schwache Leistung in diesem Fach bei der Versetzungsentscheidung unberücksichtigt. Ein fehlender Brief allein begründet aber keinen Anspruch auf Versetzung. Fragen Sie bei der Schule nach, bevor die Versetzungskonferenz tagt.

Wann ist eine Nachprüfung möglich?

Ab Klasse 7 und nur dann, wenn in einem einzigen Fach die Verbesserung von mangelhaft auf ausreichend genügen würde, um versetzt zu werden. Die Zulassung spricht die Schulleitung aus. Kommen mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler.

Wann findet die Nachprüfung statt?

In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres. Zwischen Zeugnis und Prüfung liegen damit die gesamten Sommerferien.

Zählt für die Versetzung das ganze Schuljahr?

Die Entscheidung beruht auf den Leistungen im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung über das Jahr und die Note aus dem ersten Halbjahr werden berücksichtigt, sind aber nicht der Maßstab. Wer nach dem Halbjahreszeugnis aufholt, verbessert seine Lage.